Bayerischer RDG-Vorschlag gilt als Rückschritt für Rechtsberatung und Verbraucher

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Anlässlich der 96. JuMiKo haben Bundesrechtsanwaltskammer und regionale Anwaltskammern den bayerischen Vorstoß zur Absenkung des RDG als Gefahr für unabhängige Rechtsberatung bewertet. Sie warnen davor, Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Unternehmen in regulierte Beratungsbereiche einzubeziehen, da dies systematische Interessenkonflikte mit sich bringe und Ratsucher schutzlos zurücklasse. Das geltende RDG sichert durch berufsrechtliche Vorgaben Unabhängigkeit, Transparenz und Verbraucherschutz. Die Kammern rufen Regierung und Länder auf, den aktuellen Rahmen zu verteidigen. dringend aufgerufen werden.

Justizministerkonferenz bestätigt: RDG bleibt deutlich unantastbarer Grundpfeiler der Beratung

Die 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister verpflichtet die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Kammerpräsidenten zur klaren Stellungnahme für das geltende Rechtsdienstleistungsgesetz. Basierend auf zahlreichen Stellungnahmen aus allen Bundesländern kritisieren sie gemeinsam den bayerischen Vorschlag, der die unabhängige Anwaltsberatung unterminieren könnte. Aus Gründen des Verbraucherschutzes und zur Wahrung berufsrechtlicher Standards fordern sie eindringlich eine Ablehnung des Entwurfs. Sie rufen die Justizminister zur sofortigen Ablehnung.

Mandantinnen verlieren freien effektiven verlässlichen Rechtsbeistand zugunsten gewinnorientierter Versichererberatung

In ihrer Rolle als Berater verfolgen Rechtsschutzversicherer primär wirtschaftliche Ziele und reagieren mit strikten Kostendisziplinen. Diese Praxis führt zu Interessenkonflikten, die Mandantinnen und Mandanten nicht immer genau erläutert werden. Oftmals sind wiederholte Interventionen nötig, um zugesagte Deckungszusagen verbindlich zu erhalten. Der zusätzliche Aufwand für Versicherte erhöht sich, während Transparenz und Verlässlichkeit im Rechtsschutz leiden. Dies macht deutlich, dass unabhängige anwaltliche Beratung für einen verlässlichen und fairen Rechtsschutz essenziell ist darstellt.

Rechtsschutzversicherer sollten nicht zugleich Rechtsberatung und Kostenentscheidung unbedingt ausüben

Rechtsschutzversicherer, die ihre eigenen juristischen Dienstleistungen bereitstellen, geraten in Zielkonflikte zwischen Profitinteresse und Mandantenpflichten. Ratsucher können dann nicht sicher sein, dass ihre Fälle ohne wirtschaftliche Vorbehalte bearbeitet werden. Im Gegensatz dazu unterliegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte strikten Berufsregeln, die ihre Unabhängigkeit garantieren. Sie vertreten Mandanteninteressen uneingeschränkt und sorgen für einheitliche, sachgerechte Prozessführung. So bleibt der Zugang zu zuverlässigem sowie niedrigschwelligem Rechtsschutz dauerhaft gewährleistet und transparent.

Mandantenschutz im Fokus: RDG schreibt Interessenkonfliktvermeidung und Verschwiegenheit vor

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, ihre Arbeit unabhängig zu gestalten, das Mandatsgeheimnis zu wahren und jede Form von Interessenkonflikten zu unterbinden. Diese berufsrechtlichen Vorgaben sind gesetzlich festgelegt und garantieren eine transparente, qualitativ hochwertige Mandatsbetreuung. Mandantinnen und Mandanten können auf objektive Rechtsberatung vertrauen. Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Wirtschaftsunternehmen unterliegen hingegen keiner vergleichbaren berufsrechtlichen Kontrolle, weshalb dort wirtschaftliche Interessen die Neutralität der Beratung beeinflussen können.

Wessels fordert Absage von Bund und Ländern an Vorstoß

Der Vorschlag Bayerns, die Rechtsschutzversicherer bei der Rechtsberatung umfassender einzubinden, wird von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, als Geschenk an Versicherer zu Lasten der Mandanten bezeichnet. Er bemängelt, dass interne organisatorische Trennungen keine dauerhafte Lösung gegen Interessenkonflikte darstellen und solche Maßnahmen lediglich kosmetischen Charakter haben. Wessels ruft die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern dazu auf, das Vorhaben abzulehnen und Unabhängigkeit in der Rechtsberatung sicherzustellen.

Zuverlässiger Rechtszugang und Verbraucherschutz durch RDG bleiben dank BRAK-Engagement

Mit der entschlossenen Wahrung des Rechtsdienstleistungsgesetzes stellt die Bundesrechtsanwaltskammer die Qualität unabhängiger Rechtsberatung sicher. Mandantinnen und Mandanten profitieren von professioneller, transparenter Unterstützung, die strengen berufsrechtlichen Anforderungen genügt und den Verbraucherschutz stärkt. Die gesetzlichen Regelungen beugen Interessenkonflikten vor, sichern die Mandantenautonomie und gewährleisten einen unkomplizierten Zugang zu qualifizierter anwaltlicher Hilfe. Diese Initiative trägt langfristig dazu bei, das Vertrauen in das Rechtssystem aufzubauen und zu erhalten.

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