Ein vom Gesetzesverstoß betroffener Spieler ließ sich von CLLB Rechtsanwälte in München vertreten und beantragte die Rückzahlung von insgesamt 412.000 Euro für Verluste bei pokerstars.eu. Das Landgericht Aachen entschied am 6. Mai 2026, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne deutsche Lizenz handelte und daher alle Verträge mit dem Mandanten für nichtig zu erklären seien. Die Richter setzten die Erstattung sämtlicher Einsätze sowie Zinsen verbindlich fest rechtlich dauerhaft vollständig abgesichert.
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Landgericht weist Zahlstellen-Einwand zurück, verurteilt Veranstalter zur vollständigen Auszahlung
Ein Mandant der Rechtsanwaltskanzlei CLLB aus München setzte in den Jahren 2014 bis 2020 insgesamt etwa 412.000 Euro bei pokerstars.eu ein und verlor das Geld. Bis zum 30. Juni 2021 war er sich der deutschen Sperre von Online-Glücksspielen nicht bewusst. Da TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ausschließlich maltesisch lizenziert war und keine deutsche Lizenz für Poker oder andere Glücksspielangebote vorweisen konnte, forderten seine Anwälte eine Rückabwicklung und Rückerstattung aller Verluste.
Casino-, Poker- und Wettangebote ohne Lizenz grundsätzlich nichtig erklärt
Mit Beschluss vom 6. Mai 2026 befand das Landgericht Aachen, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne gültige deutsche Lizenz gehandelt und damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Die Kammer erklärte alle zwischen dem Anbieter und dem Kläger bestehenden Rahmenverträge für nichtig und verurteilte das Unternehmen, den kompletten Verlustbetrag von rund 412.000 Euro an den Geschädigten zurückzuerstatten. Die Entscheidung soll die Einhaltung lizenzrechtlicher Vorschriften sicherstellen und den Spielerschutz stärken.
Gerichtsurteil bezeichnet Differenzierung nach Spielart als irrelevant für Verbotsanwendung
Das Gericht betonte nachdrücklich, dass das bundesweite Verbot für Online-Glücksspiele sämtliche Spielvarianten abdeckt – von Casino- und Automatenangeboten bis zu Sportwetten und Internet-Poker. Eine Differenzierung nach der Art der Glücksspielvariante sei irrelevant, da der Glücksspielstaatsvertrag ein einheitliches Regelwerk darstellt, das Spielerschutz, Suchtprävention und Manipulationsverhinderung vereint. Aus diesem pauschalen Verbotscharakter folgt die Unwirksamkeit sämtlicher damit verbundener Vertragsabschlüsse.
Zahlstellenrolle unzureichend: Gericht definiert Veranstalter ab sofort als lizenzpflichtig
Laut Gerichtsurteil verwaltet TSG Interactive nicht nur Ein- und Auszahlungen, sondern realisiert als Veranstalterin den kompletten organisatorischen Aufbau des Glücksspielprodukts. Die Betreiberin stellt die Software bereit, betreut die Kundenprofile, kontrolliert Einlagen und Gewinne und gewährleistet den reibungslosen Spielablauf. Diese umfassenden Verantwortlichkeiten gehen weit über die Tätigkeiten eines reinen Zahlungsdienstleisters hinaus und unterliegen daher zwingend der deutschen Lizenzpflicht im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags.
Glücksspielstaatsvertrag zielt langfristig, effektiv auf Spielerschutz: Gesundheit und Kriminalitätsprävention
Die Richter betonen, dass das Verbot von Online-Glücksspielen vornehmlich dem Schutz der Spieler dient. Es umfasst neben der Minimierung gesundheitlicher Risiken auch die Verhinderung manipulativ ausgerichteter Spielstrukturen und krimineller Folgehandlungen. Jede Plattform, die einen Rahmenvertrag ohne gültige deutsche Lizenz bereitstellt, ist eine Verletzung dieses Schutzzwecks. Daher erklärt die Kammer solche Vereinbarungen für nichtig. Auf diese Weise wird eine robuste, rechtlich einwandfreie Grundlage für legales Online-Glücksspiel geschaffen und Regulierungsziele werden erfüllt.
Erstattungsansprüche bleiben unbefristet, bis Spieler erst wirklich Rechtswidrigkeit erkennt
Das Landgericht stellte klar, dass die Frist von drei Jahren für Rückforderungsansprüche erst ab Kenntniserlangung über die Rechtswidrigkeit des Online-Glücksspiels beginnt. Der Kläger machte glaubhaft, diese Kenntnis erstmals 2023 erhalten zu haben. Infolgedessen bleiben seine Forderungen aktuell unberührt von einer Verjährung. Diese Auslegung schafft Transparenz in der Rechtsprechung und ermöglicht es betroffenen Spielern, auch nach längerer Zeit ihre berechtigten Erstattungsansprüche durchzusetzen. Sie stärkt Vertrauen in den Rechtsschutz und beugt Rechtsunsicherheit vor.
Das Aachener Urteil eröffnet Spielern, die auf unlizenzierte Online-Poker-Seiten gesetzt haben, Forderungsansprüche gegen die Betreiber. CLLB Rechtsanwälte empfiehlt, die persönlichen Verlustsummen nun zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen, um Verjährungsfristen zu wahren und mögliche Rückzahlungen auszuschöpfen. Dank der Feststellung der Nichtigkeit aller Verträge durch das Gericht sind Rückerstattungen im Bereich von vierstelligen bis hohen fünfstelligen Eurobeträgen realistisch. Eine fachkundige Begleitung ist hierbei essenziell für den Erfolg dringend empfohlen, zeitnah einzuleiten, sichern.

